Stand der Umsetzung betrieblicher Suchtprävention

Stand der Umsetzung betrieblicher Suchtprävention

Zwar berichten etliche Unternehmer und Beschäftigte in den Befragungen dieser Expertise, dass es in ihrem Betrieb ein Alkoholverbot (bei 70 bis 80 Prozent der Unternehmen) und bei etwa 40 Prozent Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz gebe, doch insgesamt ist der Umsetzungsstand einer aktiven betrieblichen (primärpräventiven) Suchtprävention in kleinen Unternehmen sehr niedrig. Nur wenige der befragten kleinen Betriebe haben in den letzten Jahren Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention durchgeführt: im Metallbereich in sechs Prozent und im Handel in zehn Prozent der Unternehmen.

In größeren Unternehmen ist häufiger ein formal abgesicherter Standard an Gesundheitsförderungsmaßnahmen (BGF) vorhanden: Suchtprävention konzentriert sich aus Sicht der befragten Experten aber auch dort meist auf Alkohol / Drogen und sekundäre / tertiäre Prävention. Bislang werden Medikamentenabusus und neue Suchtstoffe eher ausgeklammert, auch weil sie im Unternehmen nicht direkt "erkennbar" sind.

Unterstützt wird diese Einschätzung durch das Fehlen von betrieblichen Leuchtturmprojekten in kleinen und mittleren Unternehmensgrößen. Sowohl die Experteninterviews als auch die Literaturrecherche verdeutlichen diesen Mangel. In KKU ist die aktuelle Situation geprägt von nur wenigen eigenständigen Nachfragen zu Gesundheitsthemen. In den Betrieben wird nur selten präventiv gehandelt, sondern eher anlassbezogen auf Gesundheitsprobleme reagiert.

Auch die betriebliche Nachfrage nach Suchtberatung oder Informationen bei den Beratungsanbietern ist laut deren Angaben insgesamt gering.